KANALISIERTE GEWÄSSER
Weltweit gibt es in Innenstädten entlang der Gewässer, besonders entlang kanalisierter Wasserstraßen, kaum noch naturnahe Ufer. Stattdessen trennen über viele Kilometer senkrechte, kaum besiedelbare Uferbefestigungen aus Beton, Stahl, Mauer- oder Natursteinen die Wasserflächen von den unmittelbar angrenzenden urbanen Flächennutzungen.
Durch das Fehlen der Flachwasserzonen – und damit kompletter Ökosysteme, in denen sich Pflanzen und Tiere im Uferbereich ansiedeln können - wurden Flüsse und Kanäle oft zu monotonen, strukturlosen Korridoren, in denen sich nur wenige umwelttolerante Arten aufhalten und etablieren.
Aufgrund bestehender Nutzungsansprüche, z. B. des Städtebaus, der Schifffahrt oder der vorhandenen Infrastrukturen, höheren Wassertemperaturen, Algenteppichen, der Eutrophierung der Gewässer, Kampfmitteln im Sediment usw. ist es daher kaum möglich, in diesen Gewässern selbst kleinste Habitate zu etablieren.
Neuanlage von Flachwasserzonen
Die Idee, natürlich abfallende Ufer 1:1 aus der Natur kopieren zu wollen und in die bestehenden städtischen Strukturen hinein zu übertragen, ist weder bautechnisch noch ökonomisch sinnvoll und nur in Ansätzen umsetzbar. Flache Ufer müssten mit den entsprechend lang auslaufenden Gefällen i.d.R. entweder in die Stadtlandschaft oder in das schiffbare Gewässer hineingezogen werden. Bestehende Bebauungen, Gebäude, Straßen, Uferwanderwege, Eigentumsverhältnisse, der Denkmalschutz, Gesetzeslagen oder die Schifffahrt lassen derartige Expansionen kaum zu.
Die ehemaligen Uferbereiche, Auen und die Schifffahrtsrinne sind bis auf den letzten Quadratmeter belegt oder verplant – in urbanen Räumen generell und in wachsenden Städten wie Berlin ganz besonders. An der Ist-Situation würde sich somit – selbst bei intensivsten Bemühungen von Behörden, Umweltverbänden und Unternehmen – bis auf wenige Ausnahmen in den nächsten Jahrzehnten nur wenig ändern, etablierte Nutzungen werden zu Recht oder Unrecht bestehen bleiben.
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In Deutschland sind Wasserstraßen entsprechend § 28 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgrund der Schifffahrtsnutzung in Verbindung mit der Urbanisierung als erheblich veränderte, die Schifffahrtskanäle als künstliche Gewässer ausgewiesen. Als Bewirtschaftungsziel gilt damit das gute ökologische Potenzial (§ 27 WHG), dass die Nutzung der Gewässer berücksichtigt.
Habitate und Schlüsselfaktoren zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials sind insbesondere flache, strukturreiche, vor schifffahrtlich bedingtem Wellenschlag sowie Schwall und Sunk geschützte Bereiche mit naturnahem Substrat.
Die Uferzonen können bzw. müssen daher in den meisten Gewässerabschnitten nicht in einen „ursprünglichen“ Zustand zurückversetzt werden. Selbst wenn dies annähernd gelingen sollte: Der durch die Schifffahrt ausgelöste Wellengang würde zu schweren Beschädigungen an Röhrichten und dauerhaften Beeinträchtigung der aquatischen Organismen führen.
Damit haben sich die Ursachen für den gegenwärtigen ökologischen Zustand nicht erschöpft: Durch Abwassereinleitungen, Einleitungen aus der Landwirtschaft und erhöhte Temperaturen entstehen Algenteppiche, die sich wie schwere Platten über Wasserpflanzen legen und diese im Zusammenhang mit Wellengang zerstören, ebenso treibender Müll.
Schlickablagerungen ersticken die Pflanzungen, mutwilliger oder unbewusster Vandalismus führt zur Erosion von Uferbereichen, Kampfmitteluntersuchungen verteuern Neuanlagen, anstehende Sanierungen der Uferbefestigungen können diese auf Jahre hinaus verzögern. Sind die Flachwasserzonen einmal fertiggestellt, können diese massiv unter Fraßschäden von Wasservögeln leiden, weil viel zu kleinen Flächen zu großen Populationen gegenüberstehen und weil die Natur insgesamt völlig aus dem Gleichgewicht geraten ist. Nicht zuletzt leidet der gesamte Gewässerschutz unter akutem Finanzmangel und – bis auf Ausnahmen – einem zu geringen Engagement der Politik.
Es sind multiple, kaum zu bewältigende und schwer zu vereinbarende Interessenslagen und hohe technische Hürden, die zu (fast) unüberwindbaren Hindernissen führen und damit ökologische Aufwertungen für die Gewässer blockieren.

